Die „Winterreifenpflicht“ für Motorrad und Roller
Quelle ADAC: http://www1.adac.de/images/Winterreifenpflicht_2010_tcm8-315858.pdf
Motorräder und Roller auf winterlichen Straßen zu bewegen, ist nicht nur eine
mitunter fahrphysikalisch riskante Angelegenheit: Neben Eis und Schnee
kann auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) den Zweirad-Piloten zumindest
juristische Probleme bereiten, wenn die Reifen keine M+SKennzeichnung
tragen.
Mit Wirksamwerdung der im Herbst 2010 nachgebesserten und viel diskutierten
„Winterreifenverordnung“ dürfen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- oder Reifglätte nur Kraftfahrzeuge gefahren werden, deren Reifen
mit einem M+S gekennzeichnet sind. Da entsprechende motorisierte Zweiräder als Kraftfahrzeuge
gelten, für die es keine Ausnahmen gibt, dürfen unter den genannten winterlichen Straßenbedingungen
auch nur Motorräder und Roller gefahren werden, deren Reifen eine M+SKennzeichnung
tragen. Eine generelle Pflicht, in den Wintermonaten nur mit M+S-Reifen unterwegs
zu sein, gibt es nicht.
Wer also das Bußgeld von 40 Euro vermeiden will, der muss sein Gefährt bei winterlichen Straßenverhältnissen
notfalls stehen lassen. Wer auf die Teilnahme am Straßenverkehr dennoch nicht verzichtet,
läuft sogar Gefahr, im Falle eines Falles mit 80 Euro zur Kasse gebeten zu werden. Dies gilt
z.B., wenn andere Verkehrsteilnehmer durch die mangelnde Ausrüstung behindert werden.
In der Verordnung kommt das Wort Winterreifen zwar nicht explizit vor, dafür wird aber der Begriff
M+S-Reifen genutzt. Für Motorräder gibt es nur wenige grobstollige Enduro-Reifen mit dem M + SZeichen.
Die Profilform dieser Reifen sorgt für eine gute Selbstreinigung, die Profilblöcke dieser Reifen
verfügen allerdings nicht über die für verbesserten Grip zuständige Feinlamellierung von Pkw-
Winterreifen. Auch die Gummimischung ist überwiegend nicht an die Bedingungen im Winter angepasst.
Damit sind, wenn überhaupt, im Vergleich zu ähnlichen Reifen ohne M+S-Kennzeichnung nur
geringe Verbesserungen auf Schnee- und -Schneematsch zu erwarten.
Alle anderen Stollen-Reifen, die für Cross- oder Trialwettbewerbe konzipiert wurden, eine Straßenzulassung
besitzen und zur jeweiligen Maschine passen, sind zwar überwiegend besser wintergeeignet
als normale Motorradreifen. Weil sie allerdings nicht über die M+S-Kennzeichnung verfügen,
genügen sie nicht der StVO-Ausrüstungspflicht.
Zwischenzeitlich ist die Angebotspalette von M+S-Reifen für motorisierte Zweiräder ein wenig breiter
geworden. Besonders für Roller werden von verschiedenen Herstellern eine nennenswerte Modellund
Dimensionsvielfalt angeboten. Rollerreifen mit M+S-Kennzeichnung werden angeboten unter
anderen von Conti, Metzeler, Heidenau und IRC. Enduro-Reifen mit M+S-Kennzeichnung sind unter
anderem bei Conti und Heidenau verfügbar. Für reine Straßenmaschinen werden keine tauglichen
Winterreifen angeboten.
Die Besonderheit einiger dieser Reifen sind spezielle Gummimischungen sowie eingearbeitete Faserelemente
für kältere Temperaturen um null Grad. Die höhere Kälteelastizität sorgt zwar für eine
verbesserte Verzahnung und damit mehr Grip auf der Fahrbahn, der Hersteller selbst weist aber
nicht ohne Grund darauf hin: „Die Sicherheitsreserven, die diese Reifen bieten, verhindern keine
Stürze, aber sie verringern das Risiko.“ Das Fahren im Sommerbetrieb ist zwar grundsätzlich möglich,
wird auf Grund des höheren Verschleißes nicht empfohlen.
Der Tipp der ADAC-Motorradexperten heißt denn auch unmissverständlich: „Wer keine passenden
Reifen für seinen Roller oder sein Motorrad findet, der sollte bei winterlichen Bedingungen generell
sein Fahrzeug stehen lassen.“ Selbst mit entsprechenden Reifen würde die Benützung ein hohes
Sturz- und Unfall-Risiko beinhalten: „Straßenglätte oder Eis können an ungünstigen Stellen selbst
bei vermeintlich trockener Fahrbahn lauern.“ Und die Witterungsbedingungen können sie im Winter
überdies schell ändern – aus einer Spritztour kann so schnell ein Horrortrip werden. Oder das Vehikel
muss bei Blitz-Eis oder Schneeschauern irgendwo abgestellt werden und die Heimfahrt mit öffentlichen
Verkehrsmitteln angetreten werden.
Ab – Samstag, den 4. Dezember 2010 – gilt in Deutschland eine neue Verordnung zur Winterreifenpflicht. ATV&QUAD verrät, welche ATV- und Quad-Fahrer fahren dürfen und welche stehen bleiben müssen…
Quelle ATV & Quad vom 03.12.2010: http://www.atv-quad-magazin.com/2010/12/achtung-winterreifenpflicht-in-deutschland/
Quelle ATV & Quad vom 16.12.2010: http://www.atv-quad-magazin.com/attachments/ATV201012009-010low.pdf
Am 1. Dezember 2010 hat der Bundesrat eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung beschlossen, diese tritt morgen – am Samstag, den 4. Dezember 2010 – in Kraft. In § 2 Absatz 3a heißt es dazu:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (…) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). (…) Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (…), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.
Laut Bußgeldkatalog werden bei Nichtbeachtung ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 40 Euro fällig, mit Behinderung 80 Euro und ein Flensburg-Punkt.
Mit dem neuen Gesetz sind Reifen mit M+S-Kennung Pflicht, allerdings nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Herrschen diese Wetterbedingungen nicht, darf auch im Winter mit Reifen ohne M+S-Kennung gefahren werden. Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind lediglich Einsatz-Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, für die es keine M+S-Reifen gibt.
Für ATV- und Quad-FahrerInnen bedeutet das:
- ATVs und Quads, die als Vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (VKP, bis 21 PS) zugelassen sind, dürfen bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
- ATVs und Quads, die als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen (LoF, offene Leistung) zugelassen sind, dürfen bei den genannten Wetterverhältnissen auch mit Reifen ohne M+S-Kennung gefahren werden, sofern im Handel für diese Fahrzeuge keine M+S-Reifen angeboten werden.
Und was bedeutet das in der Praxis?
Obwohl handelsübliche ATV- und Quad-Reifen mit ihrem grobstolligen Profil die vom europäischen Gesetz geforderte Eignung für Matsch und Schnee aufweisen, tragen sie im allgemeinen kein M+S-Symbol. ATVs und Quads, die als VKP zugelassen sind, dürfen somit bei den oben genannten Wetterbedingungen nicht einmal mit grobstolligen Quad-Geländereifen gefahren werden. Wer mit einem VKP bei Eis & Schnee auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchte, muss
- entweder PKW-Winterreifen aufziehen
- oder eine Rad-Reifen-Kombination mit M+S-Kennung erstehen.
Ganz so einfach ist das aber nicht. Schließlich sind PKW-Winterreifen, die auf unsere winzigen Felgen passen, nicht in allen Quad-Dimensionen verfügbar; außerdem tragen sie andere Größen-Kennungen, so dass sie in vielen Fällen in die Papiere eingetragen werden müssten – was mangels entsprechender Hersteller-Freigaben allerdings ausgesprochen schwierig ist. Rad-Reifen-Kombinationen mit M+S-Kennung sind ebenfalls nicht für alle Fahrzeugtypen verfügbar, außerdem ausgesprochen teuer, und auch sie müssen in die Papiere eingetragen werden.
Kurzum: Wer über ein als VKP zugelassenes Quad verfügt und bei Winterwetter auf Nummer Sicher gehen möchte, muss sein Fahrzeug stehen lassen.
Anders bei den ATVs und Quads, die als LoF mit offener Leistung zugelassen sind. Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind diese von der Regelung ausgenommen, sofern für sie keine Reifen mit M+S-Kennung angeboten werden. Wer sich diesbezüglich bei seinem Händler / Hersteller erkundigt und eine abschlägige Auskunft erhält, darf bei Winterwetter fahren. Anzuraten ist hier freilich, keine breiten Niederquerschnitt-Reifen zu verwenden, sondern die meist serienmäßig verbaute ballonartig gewölbte, grobstollige Geländebereifung.
Fazit
Das neue deutsche Gesetz erscheint ein bisschen ‚mit der heißen Nadel gestrickt‘. Schließlich ist nicht einzusehen, warum zum Beispiel eine Kymco MXU 500, die als VKP mit 21 PS zugelassen ist, im Winter stehen bleiben muss, während ein weitgehend baugleiches Fahrzeug, das als LoF mit offener Leistung typisiert ist, mit identischer Bereifung fahren darf. Zumal eine entsprechende Kontrolle ausgesprochen aufwändig sein dürfte. Dass ein Winterreifen-Gesetz praxisgerechter sein kann, beweisen die Nachbarn in Österreich.
Wie sich QuadfahrerInnen in Deutschland vor Strafen schützen können und welche Verordnungen in Österreich und der Schweiz gelten, finden interessierte Leser in der folgenden Ausgabe ATV&QUAD 2010/12 ab 17. Dezember am Kiosk oder beim freundlichen Quad-Händler.
Kontakt: > Bundesanzeiger <